Rückforderung der Quellsteuer

In zahlreichen Fällen kann ein Teil der entrichteten Quellensteuer zurückgefordert werden. Allerdings ist dies häufig mit einem bürokratischen Aufwand verbunden, da ein Antrag beim jeweiligen ausländischen Finanzamt erforderlich ist. Es ist jedoch wert, diese Mühe auf sich zu nehmen, weil Sie auf diese Weise einen Teil Ihrer Erträge zurückgewinnen und Ihre Rendite erhöhen können.

Quellensteuer: Beträge, Staaten und Details zu Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Für Anleger, die internationale Einkünfte aus Dividenden, Zinsen oder anderen Kapitalerträgen erzielen, ist die Quellensteuer von großer Bedeutung. Sie wird dort erhoben, wo das Einkommen entsteht, also in dem Land, aus dem die Einkünfte stammen. Es ist für Anleger von Bedeutung, sich über die Höhe der Quellensteuer in unterschiedlichen Ländern zu informieren sowie darüber, wie sie durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine Steuerreduktion oder -rückerstattung bewirken können. Hier finden Sie Informationen über die Höhe der Quellensteuern in unterschiedlichen Ländern und darüber, wie Doppelbesteuerungsabkommen zur Reduzierung der steuerlichen Belastung beitragen können.

Höhe der Quellensteuer in unterschiedlichen Staaten

Die Höhe der Quellensteuer unterscheidet sich erheblich je nach Land. Einige Länder haben hohe Steuersätze auf Dividenden und Zinsen, während andere geringere oder keine Quellensteuer erheben.
Hier eine Übersicht über die typischen Quellensteuersätze einiger bedeutender Länder:
USA: 30 % auf Dividenden und Zinsen (kann durch ein DBA auf 15 % reduziert werden).
Kanada: 25 % auf Dividenden und Zinsen (DBA-Reduktion auf 15 % möglich).
Frankreich: 30 % auf Dividenden (durch DBA auf 15 % reduzierbar).
Schweiz: 35 % auf Dividenden (durch DBA auf 15 % oder weniger reduzierbar).
Italien: 26 % auf Dividenden (durch DBA auf 15 % reduzierbar).
Spanien: 19 % auf Dividenden (durch DBA auf 15 % reduzierbar).
Japan: 20 % auf Dividenden und Zinsen (durch DBA auf 15 % reduzierbar).
Großbritannien: Keine Quellensteuer auf Dividenden, aber 20 % auf Zinsen.
Österreich: 27,5 % auf Dividenden (durch DBA auf 15 % reduzierbar).

Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)

Um zu verhindern, dass auf Einkünfte eine doppelte Besteuerung erfolgt, haben viele Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Ohne diese Abkommen besteht die Gefahr, dass Anleger in beiden Ländern – dem Quellenland und dem Wohnsitzland – Steuern auf dasselbe Einkommen entrichten müssen. DBA legen fest, welche Obergrenze für die Quellensteuer gilt und unter welchen Umständen eine vollständige oder teilweise Erstattung möglich ist. Um Investoren eine Steuererleichterung zu bieten, hat Deutschland mit mehr als 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

Exemplare für Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

Deutschland – USA: Das DBA reduziert die Quellensteuer auf Dividenden auf 15 %, sofern der Investor in Deutschland steuerpflichtig ist. In Deutschland besteht für Anleger die Möglichkeit, die bereits entrichtete Quellensteuer auf ihre Einkommensteuer anzurechnen.

Deutschland – Frankreich: Auch in diesem Fall erfolgt eine Senkung der Quellensteuer auf Dividenden von 30 % auf 15 %. Wer die entsprechenden Formulare beim französischen Finanzamt einreicht, kann sich die Differenz vollständig erstatten lassen.

Deutschland – Schweiz: Die Quellensteuer in der Schweiz beträgt 35 % und ist damit hoch. Das DBA ermöglicht eine Reduzierung auf 15 %. Anleger haben die Möglichkeit, eine Rückerstattung der Differenz zu beantragen.